Garagen & Carport Recht

Grenzbebauung von Garagen & Carport’s in Niedersachsen

Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag Garagen und Carports bis 30m² nach Festsetzung des Bebauungsplanes sind genehmigungsfrei zu errichten, außerhalb des Bebauungsplanes bis 20m³ andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren.

Anforderungen an Stellplätze Stellplatz-Breite: Garagen – 2,50m, Carports ohne Wände – 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand – 2,40m. Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m

Grenzbebauung 3,00m Abstand zur Grenze einhalten auf der Grenze bzw. bis 1,00m davon entfernt darf nur gebaut werden, wenn die Fläche kleiner als 36m² ist, die Länge geringer als 9,00m ist und eine Höhe von 3,00m nicht überstritten wird. Es darf grundsätzlich nur eine Grenze bebaut werden bzw. 2 (eine Grenze max. mit 9,00m u. die Zweite mit 6,00m)

Notwendige Unterlagen für den Bauantrag

  • amtlicher Bauantrag
  • Flurkarte 1:500
  • Lageplan
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung

Grenzbebauung von Garagen & Carport’s in Hamburg Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag

Genehmigungsfreies Bauen bei Garagen und Carports Genehmigungsfreies Bauen bei Garagen und Carports bis 50m². Es gibt jedoch noch Sonderregelungen. Es ist ratsam kurz beim zuständigen Bauamt anzufragen andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren.

Anforderungen an Stellplätze Stellplatz-Breite: Garagen – 2,50m, Carports ohne Wände – 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand – 2,40m Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Garage müssen 3m Zufahrt vorhanden sein, bzw. 2,75m (Abhängig vom Einfahrtswinkel).

Grenzbebauung 8,00m Grenzbebauung zulässig bei Garagenhöhe bis 2,50m andernfalls 2,50m Abstand zur Grenze.

Notwendige Unterlagen für den Bauantrag

  • amtlicher Bauantrag
  • Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
  • Lageplan
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung
  • Bebauungsplan

Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren Bauvorhaben greifen.

Für ein “kostenloses Informationserstgespräch” in meinem Büro, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.