Nachrangiges Baufinanzierungsdarlehen einer Bausparkasse (§ 1 BSpKG). Bauspardarlehen sind besonders zinsgünstige Darlehen, deren Zinssätze unabhängig vom Kapitalmarkt für die gesamte Darlehenslaufzeit festgeschrieben und bei denen Sondertilgungen jederzeit möglich sind. Es handelt sich um unkündbare und daher i.d.R. nachrangig abzusichernde Tilgungsdarlehen in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Bausparsumme und dem zum Zeitpunkt der Zuteilung angesammelten Bausparguthaben. Bauspardarlehen dürfen ausschließlich für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden.