Gartenhäuser Recht

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Errichtung von Gartenhäusern in Niedersachsen

Ein Gartengerätehaus ist in Niedersachsen bis 40 m³ (im Außenbereich bis 20m³) umbauten Raum baugenehmigungsfrei. Ungeachtet dessen, ist das Baurecht einzuhalten.

Bedeutet : Nicht höher 3 m, keine Feuerstätte, kein Aufenthaltsraum. Abstand zur Nachbargrenze 0 oder mind. 1 m.

Max. 15 m² im Grenzabstandsbereich 0-3 Meter.

Ist schon ein Gartenhaus in der Grenze, muss i.d.R. 3 m Abstand gehalten werden.

Ist eine Garage an dieser Grenze vorhanden, darf die Gesamtlänge von 9 m beider Gebäude nicht überschritten werden. Der Nachbar muss nicht gehört werden, wenn das Baurecht eingehalten wird.

Anforderungen an Garagen/Carports/Gartenhäuser
Quelle: Landkreis Lüneburg

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