Bonität

Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit einer natürlichen oder juristischen Person. Die Bank überprüft auch auf Grund gesetzlicher Vorschriften (§ 18 KWG) bei ihrer Kreditentscheidung die Fähigkeit eines Kunden zur Schuldenbedienung. Zur Überprüfung der Bonität werden in der Regel auch bei der Schufa Informationen über Kreditverpflichtungen des Schuldners und deren Einhaltung eingeholt.