Effektivzins

Der Effektivzins (oder effektive Jahreszins) gibt die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent für Kredite an, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit festgeschrieben sind (Gegenbegriff: Nominalzins). Gemäß § 4 Preisangabenverordnung (PAngV) fließen in die Berechnung des Effektivzinses im Wesentlichen Nominalzins, Auszahlungskurs, Tilgungssatz und -beginn, Zinsfestschreibungsdauer, Bearbeitungsgebühren und Verwaltungskostenbeiträge ein. Nicht relevant für die europaweit genormte Berechnung sind dagegen Bereitstellungszinsen, Aufschläge für Teilauszahlungen, Kontoführungsgebühren, Schätzgebühren, Kosten der Besicherung (z.B. Lebensversicherungsbeiträge) oder zukünftige Konditionenänderungen. Der Effektivzins ermöglicht bei gleichen Festschreibungszeiten einen Konditionenvergleich der Kredite.
Für Kredite, bei denen die Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren während der Laufzeit vorbehalten ist, gilt der anfängliche effektive Jahreszins.