Grundsätzliche Voraussetzung für die Vergabe von Wohnungsbaufördermitteln durch die WK. Die Förderungswürdigkeit eines Bauvorhabens wird entweder von der WK selber (z.B. bei der Förderung im Eigentumsprogramm) oder in einem vorgelagerten Verfahren von der Behörde für Bau und Verkehr (Mietwohungsneubau- und Bestandsprogramme) geprüft.