Das Grundbuch zeigt die Rechtsverhältnisse am Grund und Boden auf. Es stellt insbesondere klar, wer der Eigentümer des Grundstücks ist und ob und mit welchen Rechten das Grundstück belastet ist.
Für jedes Grundstück wird ein Grundbuchblatt angelegt, das unter anderem Angaben über Eigentümer, Eigentumsübertragungen, Lasten, Beschränkungen und Verwertungsrechte (insbesondere Hypotheken und Grundschulden) enthält.
Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch (Bestandsverzeichnis) mit den aktuellen Grundbucheintragungen, dem Löschungsverzeichnis mit allen gelöschten und gegenstandslosen Eintragungen und der Grundakte (Urkundensammlung z.B. Kaufverträge). Daneben gibt es Hilfsverzeichnisse. Das Hauptbuch ist unterteilt in 3 Abteilungen:
- Abteilung I enthält Angaben über den Eigentümer
- Abteilung II gibt Auskunft über Lasten und Beschränkungen
- Abteilung III beinhaltet eingetragene Grundschulden, Rentenschulden und Hypotheken.
Es ist erlaubt, potentiellen Käufern bzw. deren Bevollmächtigten Einblick zu gewähren. Erst durch den Eintrag in das Grundbuch wird die Eigentumsübertragung beim Kauf einer Immobilie rechtskräftig.