Jahreseinkommen

Das Jahreseinkommen ist ein Begriff aus der Einkommensermittlung des WoFG. Es bezeichnet die Summe der positiven Einkünfte i.S. des EstG zzgl. der in § 21 WoFG bestimmten weiteren Einkünfte eines jeden Haushaltsangehörigen. Im Ergebnis gehören nahezu alle positiven Einkünfte einer Person zum Jahreseinkommen. Nicht dazu gehören z.B. Kindergeld und die Eigenheimzulage. Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens ist grundsätzlich von den 12 Monaten ab dem Monat der Antragstellung auszugehen.
Die Summe der Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen unter Abzug von Frei- und Abzugsbeträgen ist dann der Einkommensgrenze gegenüberzustellen.
Nähere Informationen sind dem Merkblatt 2 zu entnehmen.