Nominalzins

Vertraglich vereinbarter Jahreszins auf das Nominalkapital. Der Nominalzins ist der tatsächlich zu zahlende Zins (Gegenbegriff: Effektivzins). Er kann variabel oder fest vereinbart sein (Zinsfestschreibung) und macht zusammen mit dem vereinbarten Tilgungssatz und ggf. dem laufenden Kostenbeitrag die Annuität aus.