Teilungserklärung

Vom Grundstückseigentümer (bei Bildung von Wohnungs – bzw. Teileigentumsrechten) gegenüber dem Grundbuchamt abzugebende Erklärung über die Aufteilung des Grundstücks in Miteigentumsanteile in der Weise, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbunden ist. (§ 8 WEG). Die Teilungserklärung hält fest, welche

  • Gebäudeteile im Gemeinschaftseigentum
  • Gebäudeteile im Sondereigentum (Wohnungseigentumsrechte bzw. Teileigentumsrechte (z.B. Garagen, Stellplätze) stehen und ggf. welche
  • Sondernutzungsrechte (insbesondere an Grundstücksflächen)

bestehen. Die Teilungserklärung ist Grundlage für die Eintragung von Wohnungs- bzw. Teileigentumsrechten im Grundbuch. Diese können wie Grundstücke mit Grundpfandrechten – z. B. zur Sicherung von Darlehen – beliehen werden.