Bankübliche Ermittlung bei privaten Darlehensnehmern, ob der Darlehensnehmer die finanzielle Belastung aus der Darlehensgewährung dauerhaft tragen kann. Dabei wird errechnet, welcher Betrag nach Abzug der finanziellen Verpflichtungen aus Kapitalkosten (Zinsen, Tilgung, ggf. laufender Kostenbeiträge), Bewirtschaftungskosten und ggf. weiteren Dauerverfpflichtungen (z.B. Unterhaltsverpflichtungen, Ratenkrediten) zur Verfügung steht. Dieses Resteinkommen zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhaltes darf dann festgelegte Mindestbeträge, die sich nach der Größe des Haushaltes staffeln, nicht unterschreiten.