Abteilung I – III des Grundbuchs

Das Grundbuch unterteilt sich in drei Abteilungen:

Abteilung I gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse: neben dem Namen des bzw. der Eigentümer/s finden sich hier Angaben über den Erwerb des Grundstücks, also zum Beispiel durch eine Zwangsversteigerung, durch Kauf oder Erbschaft.

Abteilung II beinhaltet alle Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks (Ausnahme: Grundpfandrechte). Dazu gehören z.B. Vorkaufsrechte nach dem Baugesetzbuch (BauGB) oder auch so genannte Dienstbarkeiten wie etwa ein Wegerecht für den Nachbarn.

Abteilung III listet alle Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden auf, mit denen ein Grundstück belastet ist. Grundschuld- und Hypothekenbestellungen beinhalteten oft die Unterwerfung des Grundeigentümers unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das Grundstück und sein gesamtes Vermögen. Die Bank erhält damit einen Vollstreckungstitel zur Durchsetzung fälliger Zahlungsforderungen.

Wichtig: Vor dem Kauf sollte jeder Interessent unbedingt das Grundbuch einsehen oder vom Notar einsehen lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden.