Arbeitgeberdarlehen

Darlehen zu besonders zinsgünstigen und -sicheren Bedingungen, das Arbeitgeber Betriebsangehörigen für den Erwerb von Wohnungseigentum zur Verfügung stellen können. Arbeitgeberdarlehen stellen einen steuerpflichtigen Sachbezug dar, wenn sie günstiger als sonst übliche Darlehen gewährt werden. Entstehende Zinsvorteile müssen regelmäßig nach § 8 Abs. 2 EStG bewertet und unter bestimmten Bedingungen als geldwerte Vorteile versteuert werden.