Teil des Förderangebotes der WK bei der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Merkblatt 2).
Aufwendungsdarlehen dienen dazu, die Belastungen (Zinsen, Tilgung, Bewirtschaftungskosten) in den Anfangsjahren nach der Bezugsfertigkeit bzw. dem Bezug tragbarer zu gestalten. Sie werden von der WK für geförderte Wohnungen für die Dauer von bis zu 16 Jahren ab dem auf die Bezugsfertigkeit folgenden Monatsersten in sich reduzierenden Raten gewährt und stellen somit keine Finanzierungsmittel dar. Die Höhe des Aufwendungsdarlehens bemisst sich nach der förderungsfähigen Wohnfläche. Während der gesamten Auszahlungszeit und weiteren 2 Jahren ist das Aufwendungsdarlehen leistungsfrei. Danach ist das dann ausgezahlte Aufwendungsdarlehen verzinslich zurückzuzahlen.
Siehe auch: Förderungsgrundsätze zum Wohnungsbauprogramm 2005 für selbstgenutztes Wohneigentum in Hamburg (Merkblatt zwei)