Vertrag mit einer Bausparkasse über eine festgelegte anzusparende Bausparsumme, aus dem dem Bausparer der Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen mit niedrigem und über die gesamte Darlehenszeit gleichbleibendem Zinssatz erwächst (§ 1 Abs.2 BSpKG).
Das Bauspardarlehen wird in der Regel nachrangig abgesichert und findet ausschließlich wohnungswirtschaftliche Verwendung. Es wird mit einem anfänglich wesentlich höheren Tilgungssatz als ein Hypothekendarlehen bedient und ist i.d.R. nach durchschnittlich 11 Jahren vollständig zurückgezahlt.
Der Staat fördert das Bausparen durch Gewährung von Wohnungsbauprämien an einkommensberechtigte Personen.