Bereitstellungszinsen

Zinsen, die ein Kreditinstitut dem Kunden ab einem bestimmten Zeitpunkt nach Abschluss des Darlehensvertrages für noch nicht in Anspruch genommene Darlehensbeträge berechnet, da sich das Institut refinanziert hat und dadurch Kosten entstehen.
Die Bereitstellungszinsen betragen in der Regel 0,25% pro Monat. Der Berechnungsbeginn ist unterschiedlich. In der Regel beginnen sie frühestens nach einem Monat nach Vertragsabschluss (z.B. bei KfW-Durchleitungen). Andere Darlehen beginnen deutlich später mit der Berechnung von Bereitstellungsgebühren.