Bewilligung(sbescheid)

Öffentliche Darlehen (auch Förderdarlehen der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt) werden in der Regel in einem 2-stufigen Verfahren gewährt. Die erste (öffentlich – rechtliche) Stufe endet mit Erteilung eines Bewilligungsbescheides (bei Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz „Förderzusage“ genannt). Der Bewilligungsbescheid ist ein begünstigender Verwaltungsakt, der den Anspruch auf Abschluss eines zivilrechtlichen Darlehensvertrages (2. Stufe) begründet und wichtige Bestimmungen zu den Bedingungen unter denen die Förderung gewährt wird, enthält.
Er wird in der Regel zusammen mit dem Darlehensvertrag versandt.