Bewirtschaftungskosten

Kosten für Abschreibung und laufenden Unterhalt baulicher Anlagen (§ 18 WertV; § 24 II. BV). Sie setzen sich zusammen aus

  • Abschreibung
  • Verwaltungskosten
  • Betriebskosten
  • Instandhaltungskosten
  • Mietausfallwagnis

Umlagefähige Kosten (Betriebskosten) werden mit dem Mieter abgerechnet.