Maklerprovision für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages oder einer Finanzierung (§ 652 BGB). Höhe der Provisionen zzgl. MwSt:
- Immobilienvermittlung 3 – 6 % vom Kaufpreis
- Vermietungen 1 – 2 Monatsmieten
- Finanzierungsvermittlung 1 – 5 % des Nominalbetrages