Unter Eigenkapital versteht man eigene Geldmittel ( Bargeld, Bank-, Spar und Bausparguthaben, Festgeld, Wertpapiere, Aktien etc.) , welche für das Bauvorhaben eingesetzt werden. Eigenkapital (Eigenmittel) zählt neben der Selbsthilfe und bereits bezahlten Bauleistungen (bezahltes Baugrundstück, bezahlte Architektenhonorare etc.) zu den Eigenleistungen (WoFG § 11 Abs. 3 Nr 5).