Eigenleistung

Zu den Eigenleistungen (WoFG § 11 Abs. 3. Nr.5) bei einem Bauvorhaben zählen das Eigenkapital (eigene vorhandene und liquide Geldmittel), die Selbsthilfe (persönliche Arbeitsleistungen, die zu Unternehmerpreisen bewertet werden) sowie bereits beglichene Bauleistungen wie bezahltes Baugrundstück, bezahlte Architektenhonorare etc. Ist in bestimmtem Umfang Voraussetzung für eine Finanzierung.
Siehe auch: Förderungsgrundsätze zum Wohnungsbauprogramm 2005 für selbstgenutztes Wohneigentum in Hamburg (Merkblatt zwei)