Kreditsicherheiten

Dienen der Sicherung der Ansprüche des Kreditgebers und schützen ihn vor Verlusten, falls der Kreditnehmer Darlehen nicht oder nicht in vollem Umfang zurückführen kann. Als Sicherheiten in Betracht kommen im Bereich der Wohnungsbauförderung insbesondere Immobilien durch Beleihung mit Grundpfandrechten sowie Forderungsabtretungen bzw. – Verpfändungen sowie Bürgschaften.
Vor Auszahlung eines Kredites müssen die vereinbarten Sicherheiten vorliegen.