In Hamburg „Ersatz“ für eine Notarbestätigung in Fällen, in denen die Stadt als Verkäufer Grundstückskaufverträge selbst (und nicht über einen Notar) abwickelt. Schreiben der Liegenschaft an die den Erwerber des Grundstückes finanzierende Banken, in dem bestätigt wird, dass
- der Kaufpreis für das Grundstück an die Stadt gezahlt wurde
- die rangrichtige Eintragung der Grundschuld sichergestellt ist
- alle für die Eigentumsumschreibung erforderlichen Unterlagen vorliegen, so dass die Eigentumsumschreibung sichergestellt ist.