Sicherheiten werden – insbesondere von Darlehensnehmern – zur Absicherung gewährter Darlehen nach Wahl des Darlehensgebers z. B. durch Bestellung von Hypotheken oder Grundschulden, ggf. aber auch in Form von Bürgschaften oder durch Forderungsabtretungen (z.B. Gehaltsabtretungen) erbracht. Die zu stellende Sicherheit wird im Darlehensvertrag vereinbart und ist Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehensbetrages. Sollte die vereinbarte Sicherheit zum Auszahlungszeitpunkt noch nicht vorhanden sein, kann eine Auszahlung auch zunächst gegen entsprechende Ersatzsicherheiten erfolgen (z.B. Freistellungserklärung nach der Makler u. Bauträgerverordnung, Notarbestätigung).