Zinsbindung

Auch Zinsfestschreibung. Zeitraum, in dem der Nominalzins eines Darlehens zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer fest vereinbart wird. I.d.R. handelt es sich im Baufinanzierungsbereich um einen Zeitraum von 5, 10 oder 15 Jahren, wobei bei geförderten Objekten grundsätzlich eine Zinsfestschreibungszeit von mindestens 10 Jahren gefordert wird, bei Konsumentenkrediten um 12, 24, 36, 48, 60 oder 72 Monate. Während dieser Zeit bleibt der Zinssatz unabhängig vom aktuellen Marktgeschehen für das vereinbarte Darlehen konstant und die finanzielle Belastung somit kalkulierbar. Bei Ablauf der Zinsbindungsfrist ist die Restschuld i. d.R. zur Rückzahlung fällig, soweit keine Anschlussfinanzierung erfolgt.
Im Gegensatz zur Zinsbindung schwankt der Zins bei Darlehen mit variablem Zinssatz entsprechend den Vorgaben des Kapitalmarkts.