Beim Darlehensvertrag Vergütung für die Überlassung eines Geldbetrages (§ 488 Abs.1 BGB).
Der Zinssatz wird i.d.R. als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens pro Jahr angegeben. Die Zinsen errechnen sich aus der jeweiligen Valuta multipliziert mit dem maßgeblichen Zinssatz.
Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach dem aktuellen Marktgeschehen des Kapitalmarktes, nach der Höhe des Kreditausfallrisikos bzw. nach dem Rang der Absicherung und nach der Dauer der Zinsfestschreibung.