Garagen & Carport u.v.m.

Niedersachsen – NBauO 2025 – Verfahrensfreie Bauvorhaben (Kurzübersicht)

Genehmigungsfreies Bauen bei Garagen, Carports, …

  • Garagen und Carports bis insgesamt 60 m² Grundfläche je Grundstück
  • Terrassenüberdachungen bis 40 m²
  • Wintergärten bis 30 m² Grundfläche (max. 5,00 m Höhe)
  • Balkone, Balkonüberdachungen und -verglasungen bis 30 m²
  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis ca. 75 m³
  • Dachgauben und Dacheinschnitte (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Photovoltaikanlagen und Ladeinfrastruktur

Anforderungen an Stellplätze Stellplatz-Breite: Garagen – 2,50m, Carports ohne Wände – 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand – 2,40m. Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m

Grenzbebauung 3,00m Abstand zur Grenze einhalten auf der Grenze bzw. bis 1,00m davon entfernt darf nur gebaut werden, wenn die Fläche kleiner als 36m² ist, die Länge geringer als 9,00m ist und eine Höhe von 3,00m nicht überstritten wird. Es darf grundsätzlich nur eine Grenze bebaut werden bzw. 2 (eine Grenze max. mit 9,00m u. die Zweite mit 6,00m)

Notwendige Unterlagen für den Bauantrag

  • amtlicher Bauantrag
  • Flurkarte 1:500
  • Lageplan
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung

Hamburg – HBauO – Verfahrensfreie Bauvorhaben (Kurzübersicht)

Genehmigungsfreies Bauen bei Garagen, Carports, …

  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis 30 m³
  • Garagen und Carports bis 50 m² Grundfläche
  • Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche
  • Nicht tragende Innenwände
  • Dachgauben in begrenztem Umfang (kein Vollgeschoss)
  • Solaranlagen auf und an Gebäuden
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Anforderungen an Stellplätze Stellplatz-Breite: Garagen – 2,50m, Carports ohne Wände – 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand – 2,40m Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Garage müssen 3m Zufahrt vorhanden sein, bzw. 2,75m (Abhängig vom Einfahrtswinkel).

Grenzbebauung 8,00m Grenzbebauung zulässig bei Garagenhöhe bis 2,50m andernfalls 2,50m Abstand zur Grenze.

Notwendige Unterlagen für den Bauantrag

  • amtlicher Bauantrag
  • Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
  • Lageplan
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung
  • Bebauungsplan

Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben übernommen.

Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren Bauvorhaben greifen.

Für ein “kostenloses Informationserstgespräch” in meinem Büro, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.